Artikel 24: Pflichten der Händler
Artikel 24 verpflichtet Händler, also alle Akteure in der Lieferkette außer Anbieter und Einführer, die ein Hochrisiko-System auf dem Markt bereitstellen, vor der Bereitstellung zu prüfen, ob das System die erforderliche CE-Kennzeichnung trägt, ob die EU-Konformitätserklärung beiliegt und ob Anbieter und Einführer ihre jeweiligen Pflichten erfüllt haben.
- 02. Dez. 2027 Gekoppelt an den Geltungstermin für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III
- 02. Aug. 2028 Für eingebettete Hochrisiko-Systeme nach Anhang I
- Vor der Bereitstellung auf dem Markt sind CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung und Begleitunterlagen zu prüfen.
- Es ist zu prüfen, ob Anbieter und gegebenenfalls Einführer ihre jeweiligen Pflichten erfüllt haben.
- Lager- und Transportbedingungen im Verantwortungsbereich des Händlers dürfen die Konformität des Systems nicht beeinträchtigen.
- Bei Anhaltspunkten für Nichtkonformität sind Korrekturmaßnahmen zu ergreifen oder Anbieter, Einführer beziehungsweise die zuständigen Behörden zu unterrichten.
- Prüfnachweis zu CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung vor dem Vertrieb
Händler, darunter Wiederverkäufer und App-Store-artige Plattformen, gehen häufig davon aus, keine Pflichten zu tragen, weil sie das System nicht entwickelt haben. Artikel 24 begründet eine aktive Prüfpflicht vor der Bereitstellung und keine bloße Durchleitungsrolle.
Ungeklärt: Der Pflichteninhalt selbst wurde nicht eigenständig am geänderten EUR-Lex-Primärtext überprüft; er wird auf Grundlage der Bestätigung durch Sekundärquellen als inhaltlich unverändert durch den Digital-Omnibus behandelt.
Was Behörden zu Art. 24 veröffentlicht haben
- Wird aus dem öffentlichen Feed geladen…
- Verordnung (EU) 2024/1689 auf EUR-Lex
- Im EUR-Lex-Text unter Article 24
- Friständerungen und die Rechtsakte dahinter
Benachrichtigung, wenn sich Art. 24 ändert.
Die Fristen dieser Verordnung haben sich 2026 bereits einmal verschoben. Ein signierter Webhook, eine REST-API und ein MCP-Server führen denselben Datenbestand, aus dem diese Seite erzeugt wird, so dass Ihre Systeme von der nächsten Änderung erfahren, ohne dass jemand den Text erneut liest. Während der Beta kostenlos.
Kostenlosen Zugang holenAusschließlich aufbereitete Information. Keine Rechtsberatung und kein Ersatz für qualifizierten rechtlichen Rat. Die Termine geben die Verordnung (EU) 2026/1744 mit Stand 04. Aug. 2026 wieder.