Artikel 23: Pflichten der Einführer
Artikel 23 verpflichtet Einführer, vor dem Inverkehrbringen eines Hochrisiko-Systems zu prüfen, ob der Anbieter die erforderliche Konformitätsbewertung durchgeführt hat und ob technische Dokumentation, CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung vorliegen. Einführer müssen zudem sicherstellen, dass Lager- und Transportbedingungen die Konformität nicht beeinträchtigen, und ihre eigenen Kontaktdaten auf dem System oder den Unterlagen angeben.
- 02. Dez. 2027 Gekoppelt an den Geltungstermin für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III
- 02. Aug. 2028 Für eingebettete Hochrisiko-Systeme nach Anhang I
- Vor dem Inverkehrbringen ist zu prüfen, ob Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung des Anbieters vorliegen.
- Es ist zu prüfen, ob der Anbieter, soweit erforderlich, einen Bevollmächtigten benannt hat.
- Lager- und Transportbedingungen im Verantwortungsbereich des Einführers dürfen die Konformität des Systems nicht beeinträchtigen.
- Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Marke sowie Kontaktdaten des Einführers sind auf dem System, der Verpackung oder den Begleitunterlagen anzugeben.
- Mit den Marktüberwachungsbehörden ist zusammenzuarbeiten; bei Anhaltspunkten für Nichtkonformität sind Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.
- Prüfliste zu den Anbieterunterlagen
- Nachweise zu Lager- und Transportbedingungen
Unter „Einführer“ wird häufig ein Logistik- oder Zollunternehmen verstanden. Nach der KI-Verordnung ist es eine Rechtsrolle: Einführer ist, wer das System eines Anbieters aus einem Drittstaat in der Union in Verkehr bringt, unabhängig davon, wer die Ware physisch bewegt.
Ungeklärt: Der Pflichteninhalt selbst wurde nicht eigenständig am geänderten EUR-Lex-Primärtext überprüft; er wird auf Grundlage der Bestätigung durch Sekundärquellen als inhaltlich unverändert durch den Digital-Omnibus behandelt.
Was Behörden zu Art. 23 veröffentlicht haben
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- Verordnung (EU) 2024/1689 auf EUR-Lex
- Im EUR-Lex-Text unter Article 23
- Friständerungen und die Rechtsakte dahinter
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