Annex IV

Anhang IV: Anforderungen an die technische Dokumentation

Anhang IV legt die Mindestinhalte für die technische Dokumentation fest, die Anbieter nach Art. 11 zu erstellen haben: eine allgemeine Systembeschreibung, Angaben zu Entwurf und Entwicklung, Informationen zu Überwachung und Kontrolle, Angaben zum Risikomanagementsystem sowie Informationen zu Validierung und Prüfung, jeweils über den Lebenszyklus des Systems aktuell gehalten.

Anbieter hochriskant
Ab wann es gilt
Was verlangt wird
Was zu den Akten gehört
Häufig falsch verstanden

Die Dokumentation nach Anhang IV wird bisweilen einmal vor der Markteinführung zusammengestellt und danach nicht mehr gepflegt. Sie ist über den Lebenszyklus aktuell zu halten; eine veraltete Akte ist selbst ein Verstoß.

Aktuelle Veröffentlichungen

Was Behörden zu Annex IV veröffentlicht haben

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Primärquelle

Ausschließlich aufbereitete Information. Keine Rechtsberatung und kein Ersatz für qualifizierten rechtlichen Rat. Die Termine geben die Verordnung (EU) 2026/1744 mit Stand 04. Aug. 2026 wieder.