Anhang III: Liste der hochriskanten Anwendungsfälle
Anhang III führt die Anwendungsfallkategorien auf, die ein eigenständiges KI-System nach Art. 6(2) hochriskant machen: Biometrie, kritische Infrastruktur, allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung und Personalmanagement, Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen, Strafverfolgung, Migration und Grenzkontrolle sowie Rechtspflege und demokratische Prozesse. Die Zugehörigkeit zu einer Kategorie führt wegen der Ausnahme des Art. 6(3) für Systeme ohne erhebliches Risiko nicht in jedem Fall automatisch zur Hochrisiko-Einstufung, es sei denn, das System nimmt ein Profiling natürlicher Personen vor.
- 02. Dez. 2027 Die Pflichten nach Anhang III gelten, durch Verordnung (EU) 2026/1744 vom 2. August 2026 verschoben
- Es ist zu prüfen, ob die vorgesehene Verwendung des Systems in eine der acht Kategorien des Anhangs III fällt.
- Ist dies der Fall, gilt der Pflichtenkatalog des Art. 6(2), sofern nicht die Ausnahme des Art. 6(3) greift und dokumentiert ist.
- Die Ausnahme greift nie, wenn das System ein Profiling natürlicher Personen vornimmt.
- Änderungen des Anhangs III durch delegierte Rechtsakte der Kommission sind zu verfolgen, da die Liste der Kategorien nicht dauerhaft feststeht.
- Einstufung des Anwendungsfalls anhand der acht Kategorien des Anhangs III
Anhang III wird häufig als feste, abschließende Liste behandelt, deren Kategorien automatisch zur Hochrisiko-Einstufung führen. Die Liste unterliegt der Änderung durch die Kommission, und wegen der Selbstbewertung nach Art. 6(3) bedeutet die Zugehörigkeit zu einer Kategorie in der Praxis nicht stets Hochrisiko-Status.
Ungeklärt: Ob der Digital-Omnibus einzelne Kategorien des Anhangs III inhaltlich geändert hat, über die Termine und den Abgrenzungsmechanismus zwischen Anhang I und Anhang III hinaus, wurde in der zugrunde liegenden Recherche nicht vollständig am EUR-Lex-Primärtext geprüft.
Was Behörden zu Annex III veröffentlicht haben
- Wird aus dem öffentlichen Feed geladen…
- Verordnung (EU) 2024/1689 auf EUR-Lex
- Im EUR-Lex-Text unter Annex III
- Friständerungen und die Rechtsakte dahinter
Benachrichtigung, wenn sich Annex III ändert.
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