Artikel 15: Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit
Artikel 15 verlangt, dass Hochrisiko-Systeme ein angemessenes Maß an Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit erreichen und in dieser Hinsicht über ihren gesamten Lebenszyklus beständig funktionieren. Systeme, die nach der Inbetriebnahme weiterlernen, benötigen Maßnahmen gegen verzerrte oder verfälschte Rückkopplungsschleifen, einschließlich Schutz vor Datenvergiftung und gegnerischen Angriffen.
- 02. Dez. 2027 Gilt für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III
- 02. Aug. 2028 Gilt für eingebettete Hochrisiko-Systeme nach Anhang I
- Genauigkeitskennzahlen und -grade, die der Zweckbestimmung entsprechen, sind in der Betriebsanleitung anzugeben.
- Das System muss gegenüber Fehlern, Störungen und Unstimmigkeiten in seiner Umgebung widerstandsfähig sein.
- Technische Maßnahmen gegen Datenvergiftung, gegnerische Eingaben und weitere einschlägige Angriffswege sind umzusetzen.
- Bei Systemen, die nach der Inbetriebnahme weiterlernen, sind Risiken aus Rückkopplungsschleifen zu behandeln, die künftige Ausgaben verzerren können.
- Genauigkeit und Robustheit sind fortlaufend zu überwachen und nicht nur vor der Markteinführung zu prüfen.
- Prüfprotokolle sowie Genauigkeits- und Robustheitskennzahlen in der technischen Dokumentation
Prüfungen zu Genauigkeit und Robustheit werden oft als Punkt einer Checkliste vor der Markteinführung behandelt. Artikel 15 verlangt beständige Leistung über den gesamten Lebenszyklus, einschließlich der Überwachung von Abweichungen nach der Inbetriebnahme.
Was Behörden zu Art. 15 veröffentlicht haben
- Wird aus dem öffentlichen Feed geladen…
- Verordnung (EU) 2024/1689 auf EUR-Lex
- Im EUR-Lex-Text unter Article 15
- Friständerungen und die Rechtsakte dahinter
Benachrichtigung, wenn sich Art. 15 ändert.
Die Fristen dieser Verordnung haben sich 2026 bereits einmal verschoben. Ein signierter Webhook, eine REST-API und ein MCP-Server führen denselben Datenbestand, aus dem diese Seite erzeugt wird, so dass Ihre Systeme von der nächsten Änderung erfahren, ohne dass jemand den Text erneut liest. Während der Beta kostenlos.
Kostenlosen Zugang holenAusschließlich aufbereitete Information. Keine Rechtsberatung und kein Ersatz für qualifizierten rechtlichen Rat. Die Termine geben die Verordnung (EU) 2026/1744 mit Stand 04. Aug. 2026 wieder.