Artikel 13: Transparenz gegenüber Betreibern
Artikel 13 verlangt, dass Hochrisiko-Systeme so gestaltet sind, dass ihr Betrieb für Betreiber hinreichend transparent ist, und verpflichtet Anbieter, eine Betriebsanleitung bereitzustellen, die Zweckbestimmung, Genauigkeitsgrad, bekannte Risiken, Maßnahmen der menschlichen Aufsicht und die erwartete Lebensdauer abdeckt. Die Anleitung muss auch für Betreiber ohne KI-Fachkenntnisse verständlich sein.
- 02. Dez. 2027 Gilt für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III
- 02. Aug. 2028 Gilt für eingebettete Hochrisiko-Systeme nach Anhang I
- Das System ist so zu gestalten, dass Ausgabe und Betrieb für Betreiber ausreichend nachvollziehbar sind, um es sachgerecht einzusetzen.
- Die Betriebsanleitung muss Zweckbestimmung, Fähigkeiten, Grenzen, Genauigkeitskennzahlen sowie bekannte und vorhersehbare Risiken abdecken.
- Die im System angelegten oder um das System herum erwarteten Maßnahmen der menschlichen Aufsicht sind zu beschreiben.
- Die erwartete Lebensdauer sowie erforderliche Wartungs- und Prüfmaßnahmen sind anzugeben.
- Die Anleitung ist so zu verfassen, dass Betreiber ohne besondere KI-Fachkenntnisse sie nutzen können.
- Betriebsanleitung, die mit dem System ausgeliefert wird
Betriebsanleitungen werden bisweilen als technische Referenz für Entwickler verfasst. Artikel 13 verlangt ausdrücklich, dass sie für Betreiber ohne KI-Fachkenntnisse nutzbar sind.
Was Behörden zu Art. 13 veröffentlicht haben
- Wird aus dem öffentlichen Feed geladen…
- Verordnung (EU) 2024/1689 auf EUR-Lex
- Im EUR-Lex-Text unter Article 13
- Friständerungen und die Rechtsakte dahinter
Benachrichtigung, wenn sich Art. 13 ändert.
Die Fristen dieser Verordnung haben sich 2026 bereits einmal verschoben. Ein signierter Webhook, eine REST-API und ein MCP-Server führen denselben Datenbestand, aus dem diese Seite erzeugt wird, so dass Ihre Systeme von der nächsten Änderung erfahren, ohne dass jemand den Text erneut liest. Während der Beta kostenlos.
Kostenlosen Zugang holenAusschließlich aufbereitete Information. Keine Rechtsberatung und kein Ersatz für qualifizierten rechtlichen Rat. Die Termine geben die Verordnung (EU) 2026/1744 mit Stand 04. Aug. 2026 wieder.