Artikel 12: Aufzeichnung und automatische Protokollierung
Artikel 12 verlangt, dass Hochrisiko-KI-Systeme technisch in der Lage sind, Ereignisse über ihre Lebensdauer automatisch aufzuzeichnen, und zwar in einem Umfang, der die Rückverfolgbarkeit der Funktionsweise entsprechend der Zweckbestimmung sicherstellt. Diese Fähigkeit muss im Systementwurf angelegt sein und kann nicht nachträglich aufgesetzt werden.
- 02. Dez. 2027 Gilt für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III
- 02. Aug. 2028 Gilt für eingebettete Hochrisiko-Systeme nach Anhang I
- Das System ist so zu gestalten, dass es einschlägige Ereignisse während des Betriebs automatisch aufzeichnen kann.
- Die Protokollierung muss die Erkennung von Situationen unterstützen, die zu einem Risiko oder zu einer wesentlichen Änderung führen können.
- Die Protokolle müssen für die Beobachtung nach dem Inverkehrbringen ausreichen und etwaige Anforderungen an die biometriebezogene Rückverfolgbarkeit tragen.
- Der Entwurf der Protokollierung ist mit den Aufbewahrungspflichten der Betreiber nach Art. 26(6) abzustimmen.
- Architekturdokumentation mit Beschreibung des Protokollierungskonzepts
Die Protokollierung nach Art. 12 wird häufig mit Zugriffsprotokollen für personenbezogene Daten nach der DSGVO gleichgesetzt. Die KI-Verordnung verlangt jedoch die Rückverfolgbarkeit von Systemereignissen zu Risiko- und Konformitätszwecken, nicht speziell einen Nachweis über personenbezogene Datenzugriffe.
Was Behörden zu Art. 12 veröffentlicht haben
- Wird aus dem öffentlichen Feed geladen…
- Verordnung (EU) 2024/1689 auf EUR-Lex
- Im EUR-Lex-Text unter Article 12
- Friständerungen und die Rechtsakte dahinter
Benachrichtigung, wenn sich Art. 12 ändert.
Die Fristen dieser Verordnung haben sich 2026 bereits einmal verschoben. Ein signierter Webhook, eine REST-API und ein MCP-Server führen denselben Datenbestand, aus dem diese Seite erzeugt wird, so dass Ihre Systeme von der nächsten Änderung erfahren, ohne dass jemand den Text erneut liest. Während der Beta kostenlos.
Kostenlosen Zugang holenAusschließlich aufbereitete Information. Keine Rechtsberatung und kein Ersatz für qualifizierten rechtlichen Rat. Die Termine geben die Verordnung (EU) 2026/1744 mit Stand 04. Aug. 2026 wieder.