Art. 113

Artikel 113: Inkrafttreten und gestaffelte Geltung

Artikel 113 legt den gestaffelten Zeitplan für die Geltung der KI-Verordnung fest: Verbote ab Februar 2025, GPAI- und Governance-Regeln ab August 2025, die meisten übrigen Bestimmungen ab August 2026 sowie die Hochrisiko-Pflichten ursprünglich ab August 2026 und August 2027. Die Verordnung (EU) 2026/1744, der Digital-Omnibus zur KI, ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten und hat diesen Zeitplan geändert: Der Termin für Anhang III wurde auf Dezember 2027 verschoben, der Produktsicherheitsweg nach Anhang I auf August 2028, und für die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50(2) bei Bestandssystemen wurde eine Übergangsfrist bis Dezember 2026 eingefügt.

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Ab wann es gilt
Was verlangt wird
Häufig falsch verstanden

Der 2. August 2026 wird oft als „der Tag, an dem die KI-Verordnung startet“ dargestellt. Tatsächlich ist die Verordnung im August 2024 in Kraft getreten und gilt in gestaffelten Stufen von Februar 2025 bis August 2028, von denen der Digital-Omnibus mehrere weiter nach hinten verschoben hat.

Aktuelle Veröffentlichungen

Was Behörden zu Art. 113 veröffentlicht haben

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Primärquelle

Ausschließlich aufbereitete Information. Keine Rechtsberatung und kein Ersatz für qualifizierten rechtlichen Rat. Die Termine geben die Verordnung (EU) 2026/1744 mit Stand 04. Aug. 2026 wieder.